Entscheidend für die Anhängerwahl ist, welchen Anhänger Ihr Auto ziehen darf. Dabei ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ebenso wichtig wie das Leergewicht des Anhängers. In Ihrem Fahrzeugschein stehen Angaben bezüglich der Anhängelast des Kraftfahrzeugs, welche in folgendem Beispiel mit 1.200 Kilogramm angegeben wird.
Wählen Sie beispielsweise einen K 1021-13-1100 (gebremst, Gesamtgewicht 1.000 kg, Nutzlast 800 kg) aus, dann wird folgend gerechnet:
1.200 Kilogramm (maximales Anhängegewicht des Autos)
- 200 Kilogramm (Leergewicht des Anhängers)
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= 1.000 Kilogramm (maximales Gewicht der Ladung)
Da aber die maximale Nutzlast des Anhängers (800 Kg) niedriger ist als ihr zulässiges Ladungsgewicht, können Sie den Anhänger ohne Probleme anhängen und auch beladen. Wird als Beispiel ein K 2630-14-1550 (gebremst, Gesamtgewicht 2.600 kg, Nutzlast 2.250 kg) herangezogen, dann stellt sich heraus, dass hier das maximale Ladungsgewicht 850 Kilogramm beträgt.
1.200 Kilogramm (maximales Anhängegewicht)
- 350 Kilogramm (Leergewicht des Anhängers)
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= 850 Kilogramm (maximales Gewicht der Ladung)
Auch diesen Anhänger können Sie problemlos an Ihr Zugfahrzeug anhängen. Da allerdings die Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs auf 1.200 Kilogramm begrenzt ist, darf
der Anhänger nur mit 850 Kilogramm beladen werden, wobei er Lasten von bis zu 2.250 Kilogramm transportieren könnte.
Sobald das Leergewicht des Anhängers höher ist als die maximal zulässige Anhängelast, dürfen Sie den Anhänger nicht an Ihr Zugfahrzeug anschließen, da somit die Sicherheit nicht mehr
gewährleistet.
Quelle: Unsinn Fahrzeugtechnik/Anhängerblog/Was darf ich an mein Zugfahrzeug hängen?